Schnell-Test zur Governance

20 Aspekte, die Sie geregelt haben sollten im Schnell-Test.

Die nachfolgenden Fragen sollten Sie alle mit „ja“ beantworten können. Falls Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „nein“ beantworten müssen, sollten Sie die bestehende Lücke zeitnah ausfüllen.

1. Wir bekennen uns ausdrücklich zur Notwendigkeit guter Governance.
2. Wir haben Werte und Ziele für unsere Familie, unser Unternehmen und unsere familiäre Inhaberschaft festgelegt und zu einem schlüssigen Leitbild verbunden.
3. Dabei haben wir Aussagen zum Erhalt des Unternehmens als Familienunternehmen, zur Rolle der Familie im Unternehmen und dazu getroffen, in welchem Verhältnis Unternehmensinteresse, Familieninteresse und Individualinteressen zueinander stehen.
4. Wir haben Aussagen zur Ausrichtung des Unternehmens (Stabilität, Rentabilität und Wachstum) getroffen und diese mit der Vermögensstrategie der Inhaberfamilie in Einklang gebracht.
5. Wir haben dafür Sorge getragen, dass wir jederzeit entscheidungsfähig sind und mögliche Konflikte zwischen den Inhabern das Unternehmen möglichst wenig belasten.
6. Die Unternehmens- und Informationsstrukturen ermöglichen jederzeit ein zutreffendes Bild über die Lage des Unternehmens.
7. Stimmrechte und andere Mitwirkungsrechte der Inhaber sind fair und ausgewogen geregelt; individuelle Sonderrechte sind zurückhaltend gehandhabt und sachlich begründet.
8. Die Mitwirkung von Mitgliedern der Inhaberfamilie im Unternehmen ist eindeutig, fair und professionell geregelt. Das gilt auch für die Mitwirkung in der Unternehmensführung oder in einem etwaigen Aufsichtsratsgremium.
9. Sofern ein (freiwilliges) Aufsichtsratsgremium besteht, sind dessen Kompetenz, Zusammensetzung und Arbeitsweise klar und professionell geregelt und an seiner jeweiligen Aufgabenstellung orientiert.
10. Die Unternehmensführung ist professionell besetzt und arbeitet in Übereinstimmung mit den Werten und Zielen der Inhaber. Mitglieder der Unternehmerfamilie unterliegen grundsätzlich den gleichen Regeln wie Externe.
11. Es gibt eine langfristig angelegte Nachfolgeplanung und einen Notfallplan für den ungeplanten Eintritt des Nachfolgefalls.
12. Die grundlegenden Entscheidungen zur Ermittlung des Ergebnisses (Bilanzpolitik, Bestimmung des Abschlussprüfers und Feststellung des Jahresabschlusses) werden von den Inhabern und/oder einem von ihnen gebildeten Aufsichtsratsgremium wahrgenommen.
13. Bei der Ergebnisverwendung werden neben dem Thesaurierungsinteresse des Unternehmens auch die legitimen Ausschüttungsinteressen der Inhaber berücksichtigt.
14. Es ist klar geregelt, an wen die Inhaberschaft übertragen werden kann und unter welchen Bedingungen Inhaber aus dem Unternehmen ausscheiden können oder müssen.
15. Die Familie weiß, dass ein Familienunternehmen nur erhalten werden kann, wenn die Familie dauerhaft zum Unternehmen und zusammensteht. Sie bekennt sich ausdrücklich zu einer entsprechend professionellen Family Governance.
16. Die Zugehörigkeit zur Inhaberfamilie und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind klar geregelt.
17. Der Einbindung der Partner, der Heranführung der nachwachsenden Generation und der Vermittlung entsprechender Kompetenzen wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Sie sind unerlässlich für den Fortbestand des Familienunternehmens.
18. Die Kompetenzen und Verantwortung für die Family Governance sind klar geregelt.
19. Die Familie hat gemeinsam einen individuellen „Familienkodex“ erarbeitet und sich zu dessen (un-)regelmäßiger Anpassung und Weiterentwicklung verpflichtet.
20. Die Inhalte des „Familienkodex“ sind bzw. werden vollständig umgesetzt.


Copyright: Prof. Dr. Peter May (Verwendung mit freundlicher Genehmigung des Autors)